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Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr

Dezember 2023 | newsletter

2023_12

Das Statistische Bundesamt hat 2020 gemäß Mikrozensurergebnissen ermittelt, dass bis zu 30 % der Erwerbstätigen in Deutschland zur Arbeit pendeln. 68 % nutzten dazu das Auto; Tendenz: steigend. 13,7 Prozent erreichten ihren Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln und rund 18 Prozent per Fahrrad oder zu Fuß.

In 2020 ereigneten sich in Deutschland 152.823 Wegeunfälle, von den die überwiegende Mehrzahl „Wegeunfälle im Straßenverkehr“ sind, das heißt: Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause. 238 Wegeunfälle endeten 2020 für die Betroffenen leider tödlich. Dabei ist gegenüber 2019 auf Grund der Corona-Pandemie und des daraus resultierenden eingeschränkten Verkehrsaufkommens ein relativer Rückgang festzustellen.

Der unmittelbare Weg zählt

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person infolge der versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet. Der Gesetzgeber hat die Zurücklegung des unmittelbaren Weges von und zum Ort der versicherten Tätigkeit (Arbeitsstelle, Schule, Hochschule usw.) als eine für das Vorliegen eines Arbeitsunfalles erforderliche versicherte Tätigkeit definiert. Ausgangs- bzw. Endpunkt des unmittelbaren Weges zum/vom Ort der versicherten Tätigkeit ist regelmäßig die Wohnung der versicherten Person. Aber dieser Weg kann auch an einem anderen Ort begonnen oder beendet werden, z.B. wenn dort Verwandte oder Eltern besucht oder andere private Tätigkeiten verrichtet werden. Voraussetzung ist aber, dass die versicherte Person sich an diesem anderen Ort mindestens zwei Stunden aufgehalten hat oder aufhalten wollte. Dann beginnt der Weg zum Ort der versicherten Tätigkeit an diesem sog. Dritten Ort bzw. er endet an diesem Tag dort. Versichert ist aber an solch einem Tag nur der unmittelbare Weg zwischen Drittem Ort und Ort der versicherten Tätigkeit. Der vorherige Weg von zu Hause zu diesem Dritten Ort oder umgekehrt, der Weg im Anschluss an den Aufenthalt am Dritten Ort von dort nach Hause, ist dann aber unversichert.

Ist der Aufenthalt dort kürzer, liegt ein „Gesamtweg“ von zu Hause über diesen anderen Ort hin zum Ort der versicherten Tätigkeit oder umgekehrt vor. Ist hierfür eine Wegeabweichung vom unmittelbaren Weg erforderlich, wäre die versicherte Person auf diesem abweichenden Weg nicht versichert. Denn versichert ist nur der unmittelbare Weg, also der (je nach Verkehrssituation) zeitlich oder entfernungsmäßig günstigste Weg. Allerdings sieht der Gesetzgeber Versicherungsschutz für bestimmte privat motivierte Wegeabweichungen vor, etwa infolge von Fahrgemeinschaften oder weil Kinder in fremde Betreuung gegeben werden. Der private Aufenthalt an diesen anderen Orten stellt in jedem Fall eine private und daher unversicherte Unterbrechung dar.

Verhalten bei Unfällen

1. Unfallstelle absichern

Autofahrer sind gesetzlich verpflichtet (StVO § 34) die Unfallstelle abzusichern. Wie du nach einem Unfall oder einer Panne vorgehen musst, hängt davon ab, wo der Autounfall passiert ist. Bei einem Unfall auf der Autobahn musst du andere Schritte beachten, als auf der Landstraße und in der Stadt.

Beachte aber grundsätzlich immer die Reihenfolge der drei „Ws“:

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste überziehen
  • Warndreieck aufstellen

An einer unübersichtlichen Unfallstelle musst du das Warndreieck vor einem Sichthindernis aufstellen. Sichthindernisse sind zum Beispiel enge Kurven oder Kuppen. Lasse bei Dunkelheit das Autolicht am Fahrzeug an.

Erst wenn die Unfallstelle abgesichert ist, darfst du verletzten Personen helfen. Sonst bringst du dich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

Autounfall auf der Autobahn

Sei bei einer Panne oder einem Unfall auf der Autobahn besonders vorsichtig. Begib dich nicht in Lebensgefahr und gehe wie folgt vor:

  1. Auf dem Standstreifen anhalten
  2. Warnblinkanlage einschalten
  3. Warnweste überziehen
  4. Vorsichtig auf der Beifahrerseite aussteigen
  5. Nur hinter der Leitplanke aufhalten
  6. Warndreieck aufstellen (150 bis 400 Meter von der Unfallstelle entfernt auf dem Standstreifen)

Tipp: Mit diesen Abstandshilfen kannst du die Entfernung für das Warndreieck abmessen:

  • Ein Seitenpfosten: 50 Meter Abstand
  • Vier Pfosten auf der Autobahn: 200 Meter Abstand

Kommt dein Auto durch einen Unfall auf der linken Spur zum Stehen, musst du besonders vorsichtig sein und dich folgendermaßen verhalten:

  1. Fahrzeug sofort auf Fahrerseite verlassen
  2. Nur auf dem Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen aufhalten
  3. Niemals die Straße überqueren
  4. Nicht das Warndreieck aus dem Kofferraum holen
  5. Auf dem Grünstreifen mindestens 200 Meter entgegen der Fahrtrichtung entgegenkommende Fahrzeuge auf den Unfallort aufmerksam machen
  6. Sofort die Polizei unter der 110 verständigen

Autounfall auf der Landstraße oder im Stadtverkehr

Was tun bei einem Autounfall auf der Landstraße oder im Stadtverkehr? Mit folgenden Schritten sorgst du für deine Sicherheit:

  1. Warnblinkanlage einschalten
  2. Warnweste überziehen
  3. Vorsichtig am Straßenrand aussteigen und auf den fließenden Verkehr achten
  4. Warndreieck aufstellen (mindestens 100 Meter auf der Landstraße und 50 Meter innerorts vor der Unfallstelle)

2. Notruf absetzen & Erste Hilfe leisten

Bemerkst du, dass bei dem Unfall Personen verletzt wurden, schaffe die Verletzten, wenn möglich, aus der Gefahrenzone. Rufe immer zuerst den Notruf, bevor du mit der Wiederbelebung einer verletzten Person beginnst.

Wichtig: Den Rettungsdienst rufst du unter der 112.

Ist die Person nur leicht verletzt, musst du nicht zwingend den Rettungsdienst alarmieren. Beachte aber, dass sich schwerere Verletzungen, zum Beispiel an den Halswirbeln, oft erst später bemerkbar machen. Bist du dir unsicher, verständige immer den Rettungsdienst.

Erste Hilfe leisten: Eine ausführliche Anleitung zum Erste-Hilfe-Kurs findest du in unserem Ratgeber.

Das sind die wichtigsten Punkte:

  1. Bewusstsein prüfen:
    • Ist die Person bewusstlos: Atmung überprüfen
    • Ist die Atmung normal: Person in stabile Seitenlage bringen
  1. Rettungsdienst unter der 112 rufen
  2. Keine Atmung oder Herzschlag: Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten (erst nach Absetzten des Notrufs)

Anleitung zur Herzdruckmassage:

  1. 30 Mal fest auf die Brust der Person drücken
  2. Zweimal durch Mund-zu-Mund-Beatmung beatmen

Dauer: Bis der Rettungsdienst eintrifft.

3. Polizei benachrichtigen

In folgenden Fällen musst du die Polizei verständigen:

  • Hoher Sachschaden
  • Verletzte Personen
  • Unfallstelle, die nicht abgesichert werden kann

Notrufnummern

  • Europaweite Notrufnummer: 112 (bei Unfällen)

Wenn du einen Notruf unter der 112 absetzt, wird je nach Notfall die Feuerwehr, Polizei und der Rettungsdienst verständigt. Du musst also nicht mehrere Anrufe tätigen.

  • Polizei-Notrufnummer: 110 (nur bei Verbrechen)

Mit der 110 erreichst du die nächste Polizeidienststelle. Die Nummer kannst du wählen, wenn du gezielt nur die Polizei verständigen möchtest. Sie ist für das Melden von Verbrechen vorgesehen, zum Beispiel wenn du Zeuge einer Straftat bist.

Auf der Autobahn gibt es außerdem Notrufsäulen, an denen du Hilfe rufen kannst.

Wann muss ich den Unfall der Polizei melden?

Gibt es einen Verdacht auf Straftaten, musst du die Polizei benachrichtigen. Das gilt vor allem bei Fahrerflucht und dem Missbrauch von Alkohol oder Drogen. Auch wenn die Schuldfrage unklar ist, solltest du die Polizei rufen.

Bei einem Bagatellschaden oder wenn du beim Einparken ein anderes Auto gestreift hast, musst du die Polizei nicht verständigen. Es reicht, die Daten mit dem Unfallgegner auszutauschen.

4. Unfall dokumentieren

Notiere zunächst die wichtigsten Daten aller am Unfall beteiligten Personen und Schäden. Das sind:

  • Amtliche Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge
  • Namen und Anschriften der Halter, Fahrzeugführer, Verletzten und Unfallzeugen
  • Schäden an den Fahrzeugen oder Sachen (z.B. mitgeführtes Gepäck oder Kleidung)
  • Versicherungsscheinnummern und Namen der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
  • Fotos vom Unfallort (Fahrzeuge, Schäden, Bremsspuren oder Flüssigkeiten)

Du solltest außerdem eine Unfallskizze anfertigen, die Folgendes enthalten muss:

  • Straßenverlauf: Die verschiedenen Spuren von mehrspurigen Straßen müssen deutlich zu erkennen sein. Auf einem Parkplatz müssen alle parkenden Fahrzeuge in der Nähe der Unfallstelle eingezeichnet werden.
  • vorhandene Straßenschilder: Vermerke bei Unfällen auf Kreuzungen alle relevanten Straßenschilder.
  • Position und Fahrtrichtung der Fahrzeuge: Jedes Auto muss einem Fahrer zugeordnet werden können. Es helfen farbige Markierungen oder Nummern.
  • Augenzeugen: Gibt es Augenzeugen, sollten ihre Positionen angegeben werden.
  • Fußgänger, Bäume und Hindernisse: Ist es relevant, sollten die Positionen der Fußgänger, Bäume oder Hindernisse rund um die Unfallstelle abgebildet werden.

Ereignet sich der Unfall im Ausland, nutze bitte den Europäischen Unfallbericht. Du solltest das Dokument immer im Handschuhfach haben.

5. Unfall der Versicherung melden

Bist du der Unfallverursacher, musst du den Schaden sofort deiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden.

Quellen:  www.dguv.de,  www.allianzdirect.de

Trebbinchen 3b
15926 Heideblick
Telefon: +49 35455 – 867820
Telefax: +49 35455 – 867828
E-Mail: info@borch.info

Geschäftsführerin: Jeannette Borch

Praxis für Arbeits- & Präventivmedizin
PAPmed

Dr. Med. Michael Schmitz-Rode

Geisbergstr. 38
10777 Berlin-Schöneberg
Telefon: +49 (800) 000-1966
Telefax: +49 (30) 453101-28
E-Mail: info@betriebsarzt-berlin.de
www.betriebsarzt-berlin.de

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