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Verbandskasten für Kraftfahrzeuge

Januar 2023 | newsletter

Verbandskasten für Kraftfahrzeuge

Seit dem 1. Februar 2022 wurde die DIN der Verbandkästen angepasst, sodass Sie beispielsweise zwei Gesichtsmasken mitführen sollen. Derzeit gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 31.01.2023.

Für neue Verbandskasten gilt die DIN-Norm 13164:2022, die die Norm 13164:2014 somit ablöst. Mit der neuen DIN-Norm halten bei allen neuen Verbandskästen die zwei Gesichtsmasken Einzug. Auch nach der Pandemie sollen die Masken im Verbandskasten des Autos erhalten bleiben. Es ist lediglich von Gesichtsmasken die Rede.

Eine FFP2-Pflicht gibt es nicht.

Die Änderung soll bei der nächsten Anpassung der StVZO aufgenommen werden, sodass sie dann verbindlich gilt.

Enthält Ihr Fahrzeug nach offizieller Anpassung der StVZO keinen Verbandskasten oder ist dieser nicht vollständig, verstoßen Sie gegen StVZO. In der Regel droht Ihnen dann ein Bußgeld von fünf Euro.

Sind Sie Fahrzeughalter und lassen Ihr Auto, das nicht mit vollständigem Verbandkasten ausgestattet ist, von einer anderen Person fahren, müssen Sie zehn Euro zahlen.

Erste Hilfe

Diese Produkte gehören zu einem Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164, Ausgabe Februar 2022:

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E,
    10 cm x 6 cm
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
  • 2 Gesichtsmasken, mind. Typ 1,
    nach DIN EN 14683
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A,
    60 cm x 80 cm
  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 Verbandpäckchen K

Diese Fahrzeuge müssen einen Verbandkasten haben

Ein Verbandskasten muss in Deutschland jeder PKW besitzen. Das ist in § 35h der StVZO festgeschrieben. Darunter fallen auch Quads. Ausgenommen von der Verbandkastenpflicht sind in der Regel Krafträder, Zweiräder und Zug- und Arbeitsmaschinen des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs. Omnibusse, die mehr als 22 Sitzplätze haben, müssen zwei Verbandkästen mitführen.

Achtung: In anderen Ländern gelten andere Regeln, was den Besitz eines Erste-Hilfe-Sets betrifft. Sie sollten sich daher immer informieren, welche Vorschriften es an Ihrem Reiseziel gibt.

Abgelaufenes und benutztes Verbandsmaterial

Außerdem sollten Sie beachten: Der Verbandskasten im Auto ist nur für eine begrenzte Zeit gültig, er kann ablaufen. Gerade Verbandsmaterial und Kompressen haben ein Verfallsdatum, weil sie steril verpackt sind. In der Regel beträgt die Haltbarkeit der Materialien mindestens vier Jahre. Ist bei bestimmten Verbandsmaterialien oder beim gesamten Verbandskasten das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten, sollten Sie diese austauschen. Überschreiten Sie dieses Datum, entspricht Ihr Erste-Hilfe-Set nicht mehr den geltenden Mindestanforderungen der DIN-Norm. Zudem dient ein ordnungsgemäßer Verbandskasten auch Ihrer eigenen Verkehrssicherheit und der anderer, wenn Sie helfen müssen.

Wenn Sie bei einem Unfall Erste Hilfe leisten und Material aus Ihrem Erste-Hilfe-Set verwenden, wird Ihnen das von der Versicherung erstattet.

Abgelaufene Verbandskästen sollten Sie nach Verfallsdatum nicht wegwerfen. Sie können die ausrangierten Materialien wie Pflaster oder Verbände an Ihre Hausapotheke übergeben oder das gesamte Erste-Hilfe-Set an das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder ähnlichen Organisationen spenden. Auch Erste-Hilfe-Kurse oder Fahrschulen können Sie mit Ihrem alten Verbandkasten unterstützen.

Quelle: ADAC.de; efahrer.chip.de; Bild: pixabay.com

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Geschäftsführerin: Jeannette Borch

Praxis für Arbeits- & Präventivmedizin
PAPmed

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