Liebe Radfahrende,
Fahrradfahren macht Spaß und fördert die Gesundheit. Außerdem schont es die Umwelt. Radfahren ist – besonders im innerstädtischen Raum – eine echte und umweltfreundliche Alternative zum Auto. Um sicher ans Ziel zu kommen, sollten Sie vor allem auf die Verkehrssicherheit achten.
Die Anzahl der Fahrräder mit und ohne unterstützendem Elektroantrieb nimmt immer mehr zu. Dabei kursieren eine Menge Begriffe, die hier gleich zu Anfang entwirrt und geordnet werden sollen:
Fahrrad: Ein meist einspuriges Fahrzeug, das über Tretkurbeln ausschließlich mit Muskelkraft angetrieben wird. Die Breite ist auf höchstens zwei Meter beschränkt.
E-Bike: Als „E-Bike“ werden alle Zweiräder mit Elektromotor bezeichnet. Diese Bezeichnung ist somit ein Oberbegriff, unter den auch die folgenden Bike-Arten fallen.
Pedelec („Pedelec 25“): Pedelecs unterstützen den Fahrer oder die Fahrerin während des Tretens bis maximal 25 km/h. Die Motorleistung darf 250 Watt nicht übersteigen.
S-Pedelec („Pedelec 45“): S-Pedelecs unterstützen den Fahrer oder die Fahrerin beim Treten bis maximal 45 km/h. Die Motorleistung ist auf 500 Watt beschränkt. Sie gelten damit als Kraftfahrzeuge und sind versicherungs- und führerscheinpflichtig. Es besteht Helmpflicht!
Ziehen Sie sich passend an
Kleidung: Passen Sie Ihre Kleidung beim Radfahren an die Bedingungen an – Sie sollen weder frieren, noch schwitzen. Achten Sie zur besseren Sichtbarkeit zudem darauf, helle Kleidung und oder solche mit reflektierenden Elementen zu tragen. Last but not least sollten Sie verhindern, dass Ihre Hosenbeine oder Ihr Rock in die Kette geraten.
Helm: Ein Helm mildert Unfallfolgen erheblich. Rund 80 Prozent der schweren Hirnverletzungen bei Radunfällen könnten durch einen Schutzhelm vermieden werden. Daraus folgt: Tragen Sie beim Fahrrad- oder Pedelecfahren immer einen Helm!
Bei einer dienstlichen Fahrradfahrt sollte die Helmpflicht Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein. Mögliche Alternative zum „klassischen“ Helm: Ein „Airbag-Helm“, der um den Hals getragen wird.
Auch für Radfahrende gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung
Ampel: Das Überfahren einer roten Ampel wird mit einem Punkt in Flensburg geahndet sowie einem Bußgeld. Letzteres erhöht sich, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war. Noch teurer wird es im Falle eines Unfalls.
Alkohol und Drogen: Wer mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad fährt, begeht eine Straftat. Die Folgen sind Bußgelder, das Verhängen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auf Fahreignung und Punkte im Flensburger Punkteregister. Bei auffälliger Fahrweise und im Falle eines Unfalles drohen bereits ab 0,3 Promille Konsequenzen.
Wie beim Auto ist das Radfahren nach dem Konsum von Drogen verboten, unabhängig von der konsumierten Menge. Es drohen Bußgelder, Punkte und eine MPU.
Geschwindigkeit: Auch Radfahrende müssen ihre Geschwindigkeit an die Verkehrssituation anpassen (z. B. bei gemeinsamen Geh- und Radwegen) und Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten (z. B. in Tempo-30-Zonen oder Spielstraßen). Ein fehlender Tacho steht dem nicht entgegen.
Fahrradwege: Radwege und Fahrradstreifen, an denen blaue Radwegschilder aufgestellt sind, müssen benutzt werden (Ausnahme bei objektiver Unzumutbarkeit der Benutzung). Fahrradwege ohne Beschilderung können, müssen aber nicht benutzt werden.
Ladungssicherung: Achten Sie darauf, dass Ihr Gepäck sicher befestigt ist.
Straßennutzung: Ist kein Radweg vorhanden, müssen Radfahrende die Straße benutzen (Gehwegnutzung für erwachsene Personen nur bei ausdrücklicher Genehmigung beispielsweise durch ein Zusatzschild oder bei Begleitung eines Kindes, dass den Gehweg noch benutzen muss bzw. darf).
Sonstiges: Auch andere Verstöße wie das Fahren ohne Licht oder das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung können sanktioniert werden. In der Regel werden kleinere Verstöße mit einem Bußgeld geahndet.
Bleiben Sie berechenbar
Andere Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen haben es mitunter schwer beim Umgang mit Fahrrädern – sie sind schwerer zu sehen, mitunter in ihrem Verhalten schlecht einzuschätzen und besitzen keine Knautschzone.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit können Sie als Radfahrende einiges tun, um berechenbarer zu sein:
- Verhalten Sie sich eindeutig und kündigen Sie Fahrmanöver mit Handzeichen an und suchen Sie den Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmenden.
- Fahren Sie gerade und nicht in Schlangenlinien und vermeiden Sie ein plötzliches Abweichen von Ihrer Ideallinie.
- Beanspruchen Sie den Platz, den Sie benötigen und halten Sie ausreichend Abstand vom rechten Fahrbahnrand.
- Versuchen Sie nicht, andere durch ein provozierendes Fahrverhalten „zu erziehen“.
Diese Hinweise gelten besonders bei der Fahrt mit Pedelec und S-Pedelec, da die hiermit gefahrenen Geschwindigkeiten von anderen Verkehrsteilnehmenden schlecht eingeschätzt werden können.
Überholen Sie sicher
Fußgängerinnen und Fußgänger: Unachtsame Fußgängerinnen und Fußgänger geraten schnell ohne Vorwarnung auf den Radweg, insbesondere kleine Kinder.
Warten an der Ampel: Beim Anfahren an der Ampel kann es gefährlich werden, vor allem wegen des toten Winkels bei Bussen und Lkw. Achtung: Schlängeln Sie sich nicht an den wartenden Kraftfahrzeugen nach vorne durch!
Busse an Haltestellen: Hier lauern mehrere Gefahren: Aussteigende können den Radweg übersehen, heraneilende Einsteigende nicht darauf achten. Fährt ein Bus mit Warnblinker auf eine Haltestelle zu, darf er auch von Fahrrädern nicht überholt werden. Hält er mit Warnblinker, ist das Überholen mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Setzt er den Blinker links zur Weiterfahrt, ist das Überholen wieder tabu.
Parkende Autos: Diese können zu Hindernissen werden, die es zu umfahren gilt. Richtig gefährlich wird es, wenn plötzlich eine Autotür geöffnet wird. Deshalb empfiehlt es sich, hier bereits im Vorfeld aufmerksam zu sein und genügend Abstand zu halten.
Toter Winkel
Der Begriff „Toter Winkel“ beschreibt Bereiche rund um ein Fahrzeug, die Fahrzeugführende nicht oder schlecht über direkte und/oder indirekte Sicht (zum Beispiel Spiegel oder Kamerasysteme) einsehen können. Je größer das Fahrzeug ist, desto größer ist auch der Tote Winkel. Personen, die sich in diesen Bereichen befinden, können von Fahrenden nicht oder nur schlecht gesehen werden. Diese besondere Gefahr ist vielen Radfahrenden, zu Fuß Gehenden wie auch Fahrzeugführenden nicht immer bewusst, aber ständig präsent – trotz verbesserter Technik und Gesetzgebung.
So können sich Radfahrende und auch zu Fuß Gehende vor solchen Unfällen schützen:
- Achtsam sein, insbesondere wenn ein Fahrzeug neben ihnen abbiegt oder abbiegen möchte (Blinkzeichen).
- Schulterblick: Umdrehen, bevor eine Kreuzung überquert wird und sich vergewissern, ob ein Rechtsabbiegender von hinten kommt.
- Als Radfahrende auf der Fahrbahn: An einer roten Ampel hinter dem LKW warten und nicht neben ihm.
- Abstand halten: Das rechte Hinterrad eines LKW hat einen engeren Kurvenradius als das vordere Rad. Deshalb sollte man sich nicht zu nahe am Fahrzeug bewegen.
- Blickkontakt zu abbiegenden Verkehrsteilnehmenden herstellen. Vorsicht: In manchen Fällen wird man trotz Blickkontakt nicht wahrgenommen.
Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Ausstattung für Fahrräder, die regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden sollte
- zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
- ein oder zwei weiße Scheinwerfer und mindestens ein weißer Rückstrahler (darf im Scheinwerfer integriert sein)
- mindestens ein rotes Rücklicht plus mindestens ein Großflächenrückstrahler mit Kategorie “Z“
(rot; meist im Rücklicht integriert) - Nabendynamo, Seitendynamo oder akku- bzw. batteriebetriebene Beleuchtung
- zwei gelbe Rückstrahler je rutschfestem Pedal, nach vorn und hinten wirkend
- Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen(-flanken) bzw. Felgen oder alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche oder mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachte, nach der Seite wirkende gelbe Speichenrückstrahler an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
- eine wirkungsvolle, helltönende Klingel
Scheinwerfer und Leuchten sowie ihre Energiequellen dürfen abnehmbar sein, müssen aber angebracht und eingeschaltet werden, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern. Für die Verbesserung der Sicherheit sind Frontlicht und Rücklicht mit Standlichtfunktion zu empfehlen.
Quelle: dguv.de