
E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken und haben sich besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu einem beliebten Verkehrsmittel entwickelt. Trotz ihrer Vorteile wie der gewonnenen Flexibilität und größerer Bewegungsradien birgt das Fahren mit dem E-Scooter auch Sicherheitsrisiken. Doch welche Fahrzeuge fallen eigentlich unter den Begriff „E-Scooter“?
E-Scooter – oder nicht?!
Bei E-Scootern handelt es sich um elektrisch betriebene Tretroller. Sie sind mit einem Elektromotor ausgestattet, der durch eine wiederaufladbare Batterie betrieben wird. E-Scooter gelten als Elektrokleinstfahrzeuge. Ausgestattet sind sie mit einem Trittbrett, auf dem der oder die Fahrende steht, zwei kleinen Rädern und einer Lenkstange. E-Scooter können Geschwindigkeiten bis maximal 20 km/h erreichen. Die Geschwindigkeit lässt sich über einen Gashebel am Lenker regulieren, und zum Bremsen dienen mechanische Bremsen oder elektronische Bremssysteme.
Das gilt im Straßenverkehr
Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Als Elektrokleinstfahrzeug sind E-Scooter jedoch versicherungspflichtig und jährlich wird eine neue Versicherungsplakette benötigt.
E-Scooter benötigen für die Nutzung im Straßenverkehr außerdem eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamts. Die Allgemeine Betriebserlaubnis ist Voraussetzung, um die notwendige Haftpflicht-Versicherung abschließen zu können. Deshalb sollten Nutzende darauf achten, dass beim Kauf eines E-Scooters alle vorgeschriebenen Unterlagen vorhanden sind. Da E-Scooter der Maschinenrichtlinie unterliegen, müssen sie mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein und ihnen müssen eine EG-Konformitätserklärung und eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache beiliegen.
Für die Zulassung im Straßenverkehr muss ein E-Scooter folgende Voraussetzungen erfüllen:
- nicht schneller als 20 km/h
- zwei voneinander unabhängige Bremsen
- Beleuchtung vorne und hinten
- Seitliche gelbe Rückstrahler oder retroreflektierende Streifen an den Rädern
- Klingel
Sicher unterwegs im Straßenverkehr
Beim Fahren sollte ein Helm getragen werden, denn er kann den Kopf bei einem Unfall vor schweren Verletzungen schützen. Das Smartphone gehört in die Tasche oder Handyhalterung.
Festes Schuhwerk sorgt für einen sicheren Stand während der Fahrt. Wer zum ersten Mal mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte zu Beginn ein paar Übungsrunden auf einer freien Fläche drehen und sich mit den Fahreigenschaften vertraut machen.
Verkehrsregeln für den E-Scooter – das gilt!
Für E-Scooter gelten fast die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrräder: Beim Fahren müssen Radwege oder – falls nicht vorhanden – die Fahrbahn benutzt werden. Dabei sollte möglichst weit rechts gefahren werden. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen darf nicht gefahren werden, ebenso in Parkanlagen ohne Radwege.
Mit Blinker oder Handzeichen signalisieren Fahrende anderen Verkehrsteilnehmenden, dass sie abbiegen möchten. Im Straßenverkehr muss man immer auf die eigene Umgebung und auf andere Verkehrsteilnehmende achten – egal, ob mit dem E-Scooter, Fahrrad oder Auto. Denn wer vorausschauend und mit angepasster Geschwindigkeit fährt, kann in brenzligen Situationen schnell reagieren. Auf E-Scootern darf außerdem nicht zu zweit oder nebeneinander gefahren werden – Beifahrende gibt es also nicht, ebenso wenig wie Anhänger, da auch diese verboten sind. Gepäck darf auf E-Scootern nur transportiert werden, wenn dafür ein Gepäckträger vorhanden ist. Bei den meisten E-Scootern ist das nicht der Fall und es darf dann kein Gepäck transportiert werden.
Vor der Fahrt ist es immer wichtig, den E-Scooter auf seine Verkehrstauglichkeit zu prüfen:
- Funktionieren Gashebel, Bremsen und Klingel einwandfrei?
- Ist die Beleuchtung funktionsfähig und nicht verschmutzt, damit man auch bei schlechten Sichtverhältnissen oder im Dunkeln gut gesehen wird?
- Ist der Lenker fest und die Höhe richtig eingestellt?
- Sind die Reifen nicht zu stark abgefahren und unbeschädigt?
- Ist die Versicherungsplakette noch aktuell?
Alkohol- und Drogenverbot
Beim Fahren mit dem E-Scooter gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. Das heißt: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das sind in der Regel 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Wenn Fahrende trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs sind, liegt eine Straftat vor. Davon kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn es alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gibt.
Auch die Zahl der erfassten Verkehrsunfälle, bei denen Beteiligte unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen (z. B. Drogen oder Rauschgift) standen, ist hoch. Wer unter dem Einfluss von Drogen Auto oder E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Dies gilt auch für Cannabis, obwohl der Besitz für Volljährige seit 2024 erlaubt ist. Hier liegt die Grenze bei 3,5 ng/m THC im Blutserum. Außerdem ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol für alle Verkehrsteilnehmenden verboten, egal ob im Auto oder auf dem E-Scooter.
Für alle in der Probezeit und für unter 21-Jährige gilt sowohl ein Alkohol- als auch Cannabisverbot. Auch hier kommt es zu weitreichenden Sanktionen, wenn dagegen verstoßen wird. Im Straßenverkehr können Alkohol und Drogen schnell zur Lebensgefahr werden. Nicht nur für Fahrende selbst, sondern auch für andere. Wer Alkohol trinkt oder Cannabis konsumiert, lässt den E-Scooter stehen und nutzt Alternativen wie den ÖPNV oder Fahrdienste.
Betriebliche Verwendung von E-Scootern
Werden E-Scooter im Betrieb zur Fortbewegung genutzt, sind weitere Regelungen zu beachten. Dazu zählen die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, die Betriebssicherheitsverordnung, die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie die Unfallverhütungsvorschrift 70/71 „Fahrzeuge“.
Demnach müssen E-Scooter in der Gefährdungsbeurteilung und bei der betrieblichen Organisation berücksichtigt werden. Außerdem kann der Betrieb festlegen, welche Sicherheitsmaßnahmen bei der Nutzung von E-Scootern zusätzlich zu beachten sind. Müssen zum Beispiel Helm, reflektierende Kleidung und geeignete Schuhe verpflichtend getragen werden? Vor der ersten Verwendung erhalten die Beschäftigten zudem eine theoretische und praktische Unterweisung und die Betriebsanweisung zu E-Scootern.