Alleine kann jeder.
Zusammen
geht mehr !
Unternehmenspolitik
Die Unternehmensleitung betrachtet in ihrer Unternehmenspolitik Arbeitsschutz, Qualität und Kundenorientierung als strategisches Unternehmensziel.
Die Unternehmensleitung trägt die Verantwortung für diese Unternehmenspolitik sowie die daraus geleiteten Ziele und Programme. Alle Anforderungen werden in die allgemeinen Prozesse integriert. Sie verpflichtet sich, die Politik auf allen Ebenen einzuhalten und durchzusetzen, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und einen ständigen Verbesserungsprozess aufrechtzuerhalten.
Wer sind wir.
Was machen wir.
Unser Team
Die Unternehmensleitung betrachtet in ihrer Unternehmenspolitik Arbeitsschutz, Qualität und Kundenorientierung als strategisches Unternehmensziel.
Unsere Leistungen
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung
In enger Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern und weiteren Partnern bieten wir lösungsorientierten Arbeitsschutz. Damit wird eine schrittweise Einbindung zu einem prozessorientierten Arbeitsschutz erreicht. Dieser ist RECHTSSICHER und GESETZESKONFORM. Die Zusammenarbeit mit den Partnern verstärkt die Kenntnisse der individuellen Anforderung der Kunden und bietet die Gewähr für die Realisierung passgenauer Dienstleistungen.
Brandschutz
Für jedes Unternehmen kann es weitreichende Konsequenzen haben, wenn sich Feuer und Rauch ausbreiten. Um präventiv zu handeln, spielt Brandschutz, das heißt alle Vorkehrungen zu treffen, die der Entstehung eines Brandes und dessen Ausbreitung entgegenwirken, eine entscheidende Rolle. Hauptziel ist dabei, durch Brandschutz die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Grundlage ist die Kenntnis über mögliche Brandgefahren, deren Quellen und Ursachen, die sich z.B. aus einer Gefährdungsanalyse ergeben, und die Brandschutzanforderungen, die sich aus den öffentlich-rechtlichen Auflagen oder betriebseigenen Sicherheitsstandards ableiten. Wir bieten Ihnen praxisnahe Lösungen, dass die Brandschutzmaßnahmen in Ihre Betriebsabläufe integriert werden.
Dazu zählen:
- Arbeitsbeschreibungen für sicherheitsrelevante Tätigkeiten
- Mitwirkung bei Umbaumaßnahmen oder Betriebs- und Prozessänderungen
- Schulung und Unterweisung Ihrer Beschäftigten
- Erstellung der Brandschutzordnungen Teil A, B und C
- die Ausbildung von Brandschutzhelfern in Theorie und Praxis
- Erstellung von Feuerwehrplänen
- praktische Feuerlöschübungen für Ihre Beschäftigten
- Erstellung von Flucht und Rettungsplänen
- etc.
Erste-Hilfe Ausbildung
In Deutschland ist die Anwesenheit von Ersthelfern im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter. Die Hauptgründe für diese Vorschrift sind:
1. Unfallprävention und Soforthilfe: Unfälle oder medizinische Notfälle können jederzeit auftreten. Ersthelfer sind darin geschult, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um Leben zu retten und Verletzungen zu lindern. Das schnelle Eingreifen kann in vielen Fällen die Schwere einer Verletzung verringern oder sogar Leben retten.
2. Gesetzliche Vorschriften: Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zur Ersten Hilfe sicherzustellen. Die Anzahl der benötigten Ersthelfer hängt von der Betriebsgröße und der Art der Tätigkeit ab. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass in Notfällen schnell und kompetent Hilfe geleistet werden kann.
3. Schutz der Mitarbeiter: Durch die Ausbildung von Ersthelfern im Betrieb wird gewährleistet, dass bei einem medizinischen Notfall sofort jemand vor Ort ist, der die Situation einschätzen und die notwendigen Schritte einleiten kann. Dies schafft ein sichereres Arbeitsumfeld und zeigt den Mitarbeitern, dass ihre Gesundheit und Sicherheit ernst genommen werden.
4. Rechtliche Absicherung: Arbeitgeber, die ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersthelfern nachkommen, erfüllen ihre gesetzlichen Pflichten und vermeiden potenzielle rechtliche Konsequenzen, die aus einer Vernachlässigung dieser Pflichten resultieren könnten.
Zusammengefasst stellen Ersthelfer eine essentielle Komponente des betrieblichen Arbeitsschutzes dar, indem sie schnelle und kompetente Hilfe in Notfällen gewährleisten und zur allgemeinen Sicherheit im Unternehmen beitragen.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) - Mehr Gesundheitsmaßnahmen für Sie und Ihre Beschäftigten
Die zunehmende Digitalisierung und der demografische Wandel sind Beispiele für die stetigen Veränderungen der Arbeitswelt, die erhebliche Auswirkungen auf Ihre Beschäftigten haben. Hinzu kommen die täglichen Herausforderungen mit stressigen Situationen, der Druck des lebenslangen Lernens und die Optimierung von Leistung und Prozessabläufen. In vielen Unternehmen werden die Folgen immer sichtbarer: zunehmende Krankschreibungen, schwächere Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, steigende Fluktuation bis hin zum Produktionsausfall.
Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema BGF ist daher ein entscheidender Erfolgsfaktor und damit die Investition in Ihre Zukunft.
Wir unterstützen Sie durch ein innovatives, effektives und vielfältiges Leistungsangebot wie z.B.
- Teilnahme an Gesundheitstagen durch Vorträge und Bewegungskurse,
- einmalig oder regelmäßiger Betriebssport wie z.B. Yoga, Rückenschule, Laufgruppen, aktive Pausengestaltung etc.
- Stressbewältigungstraining,
- Arbeitsergonomische Arbeitsplatzanalyse und -beratung.
wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln nach Anforderungen der Unfallverhütung (UVV)
Wir möchten mit Ihnen gemeinsam die Rechtssicherheit für Unternehmen sicherstellen und können für sie die Aufgaben der befähigten Person zur Prüfung IHrer Arbeitsmittel übernehmen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich
– Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und
– die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden.
Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ist in der TRBS 1203 beschrieben.
Der Auftraggeber kann eine ausreichende Sachkunde unterstellen, wenn die Arbeiten von
– der Herstellungsfirma der Anlage
– einem von der Herstellerfirma empfohlenen Wartungsbetrieb oder einer
– Sachverständigenorganisation
durchgeführt werden.
Die Prüfbestimmungen in den BG-Vorschriften sind mit Inkrafttreten der BetrSichV nunmehr als Orientierungsmaßstäbe anzusehen. Gleichwohl decken diese Bestimmungen mit festen oberen Prüffristen – aufgrund bisheriger und bewährter Erfahrungen in der Praxis – den Regelfall für die betriebliche Überprüfung von Arbeitsmitteln ab und spiegeln somit den Stand der Technik wider. Unter diesem Aspekt sind diese Orientierungshilfen unverzichtbar, solange der Anwender noch nicht auf aktuelle Technische Regeln (Stand der Technik) zur BetrSichV zurückgreifen kann.
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Qualitätssicherung
Unser Motto „Alleine kann jeder. Zusammen geht mehr!“ ist unsere Unternehmensphilosophie mit der Unterstützung unseres integrierten Managementsystems.
Die Unternehmensführung setzt hierbei auf 8 Bausteine, um gemeinsam mit ihrem Team konsequent, nachvollziehbar und klar den Weg zum Erfolg zu erreichen.
Aktive
Kunden-
orientierung
motivierender Führungsstil
Einbeziehen des Einzelnen
Prozess-orientierter Ansatz
System-orientierter Management-ansatz
Ständige Verbesserung
Sachbezogener Ansatz zur Entscheidungs-findung
Lieferanten-beziehungen zum gegen-seitigen Nutzen.
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie die Belege für unser erfolgreiches integriertes Managementsystem erkennen.