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Aushangpflichtige Gesetze 2023

März 2023 | newsletter

Was sind aushangpflichtige Gesetze?

Das Arbeitsrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmter Arbeitnehmergruppen. In vielen dieser Gesetze und Verordnungen ist geregelt, dass der Arbeitgeber sie an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen hat. Andere Vorschriften enthalten keine explizite Aushangpflicht, haben aber große praktische Bedeutung im Betrieb (etwa Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und Bundesurlaubsgesetz). Den Mitarbeitenden soll durch den Aushang dieser Vorschriften die Gelegenheit gegeben werden, sich über ihre Rechte sowie die ihnen obliegenden Pflichten zu informieren.

Warum Aushangpflicht für Arbeitgeber besteht?

Den Beschäftigten muss insbesondere die Möglichkeit eingeräumt werden, sich von ihren Rechten und für sie geltenden Schutzvorschriften Kenntnis zu verschaffen. Zudem soll ihnen dies direkt an ihrem Arbeitsplatz ermöglicht werden, sie müssen die geltenden Arbeitsschutzrechte ohne großen Aufwand einsehen oder nachschlagen können.

Eine Verletzung der Aushangpflichten des Arbeitgebers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Gleichzeitig kann sich der Arbeitgeber auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens aufseiten der Beschäftigten gewesen ist.

Wann Aushangpflicht besteht?

Die Aushangpflicht ist nicht etwa an eine bestimmte Betriebsgröße gekoppelt, sondern gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Zudem müssen die Gesetze und Verordnungen auf dem aktuellen Stand sein. Der Arbeitgeber muss daher darauf achten, dass die Gesetze regelmäßig aktualisiert werden.

Aushangpflichtige Gesetze: Wo aufhängen?

Soweit keine Spezialregelung greift, wird die Aushangpflicht durch einen Aushang des Gesetzes- oder Verordnungstextes an einer geeigneten Stelle und in einer Art und Weise, die dem Mitarbeitenden die Einsichtnahme während seiner Anwesenheit im Betrieb ohne Hilfe Dritter ermöglicht erfüllt, das heißt, ohne jemanden um Vorlage bitten zu müssen. Auch muss den Mitarbeitenden Gelegenheit gegeben werden, unbeaufsichtigt Einsicht zu nehmen.

Geeignete Stellen sind beispielsweise Arbeits-, Aufenthalts- und Pausenräume, das Schwarze Brett sowie die Kantine oder das Betriebsratsbüro. Der Aushangverpflichtung kann auch durch eine digitale Bereitstellung der Gesetze, beispielsweise  im firmeneigenen Intranet nachgekommen werden. Dafür muss sichergestellt sein, dass jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin einen Zugang dazu hat. Bekannt gemacht werden muss jeweils die aktuell geltende Fassung des Gesetzestextes.

Zusätzliche zum Aushang geeignete Gesetze:

Quelle: haufe.de

Trebbinchen 3b
15926 Heideblick
Telefon: +49 35455 – 867820
Telefax: +49 35455 – 867828
E-Mail: info@borch.info

Geschäftsführerin: Jeannette Borch

Praxis für Arbeits- & Präventivmedizin
PAPmed

Dr. Med. Michael Schmitz-Rode

Geisbergstr. 38
10777 Berlin-Schöneberg
Telefon: +49 (800) 000-1966
Telefax: +49 (30) 453101-28
E-Mail: info@betriebsarzt-berlin.de
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